Abdankung

"Gott hilft uns nicht am Leiden vorbei, aber er hilft uns hindurch"

Johannes Albrecht Bengel

 

Einen Menschen zu verlieren gehört zu den schwersten Erfahrungen, welche wir in unserem eigenen Leben erleben müssen.

Für Angehörige und Menschen, welche der verstorbenen Person nahe standen, sind damit die verschiedensten Gefühle verbunden. Gefühle zwischen Trauer und Erleichterung, Schmerz und Dankbarkeit...

… und der "endgültige" Abschied eines geliebten Menschen bleibt immer irgendwie unbegreiflich, unfassbar...

… und in dieser intensiven Zeit muss doch so vieles bedacht und organisiert werden.

 

Mit den folgenden Zeilen möchten wir Ihnen in dieser bewegenden Zeit zur Seite stehen und Sie ein Stück auf Ihrem Weg begleiten.

 

Was ist zu tun?

Wenn Ihr Angehöriger zu Hause gestorben ist, muss ein Arzt informiert werden. Sinnvollerweise ist dies der Hausarzt. Dieser stellt die Todesbescheinigung aus, welche Sie bei der Meldung des Todesfalles auf der Gemeindekanzlei brauchen. (Falls der Hausarzt nicht erreichbar sein sollte, wenden Sie sich bitte an den Notfallarzt.) Bei einem Versterben durch Unfall oder Suizid muss zusätzlich die Polizei beigezogen werden.

Verstirbt Ihr Angehöriger in einem Spital, wird dort der Totenschein ausgestellt. (Nehmen Sie wenn möglich das Familienbüchlein mit in den Spital.)

 

Melden Sie den Todesfall auf Ihrer Gemeindekanzlei.

 

Wenden Sie sich danach an das Pfarramt.

Der Pfarrer ist für Sie da. Er möchte Ihnen in dieser bewegten Zeit zur Seite stehen, Unterstützen und Helfen.

Bei dieser Kontaktaufnahme soll zu Sprache kommen können, was Sie bewegt, was Sie zur Sprache bringen möchten, sowie für Ihre Wünsche und Anliegen angesichts der Trauerfeier. Es können Ablauf, Ort, Zeit und Datum der Trauerfeier bereits besprochen werden.

Und er begleitet Sie auch danach weiter. Er ist auch auf Ihrem weiteren Lebensweg für Sie da.

 

Kontakt & Auskunft:

Heinz Brauchart, Pfarrer

Hündlerstrasse 357

5732 Zetzwil

Tel: 062 773 26 37

Natel: 079 757 33 38

heinz.brauchart@kirche-gz.ch

 

Gemeindekanzlei Gontenschwil:

Tel: 062 767 10 40

Gemeindekanzlei Zetzwil:

Tel: 062 767 20 20

 

Nehmen Sie dazu die ärztliche Todesbescheinigung und das Familienbüchlein mit. Die zuständige Person auf der Gemeindekanzlei wird mit Ihnen das Vorgehen besprechen. Dabei wird das Datum der Beerdigung oder der Urnenbeisetzung besprochen, falls vorgängig kein Kontakt zum Pfarramt erfolgt ist. Wenn eine christliche Trauerfeier gewünscht ist, wird mit der Pfarrperson Kontakt aufgenommen welche die Amtswoche inne hat.

Bauamt (Friedhof), Sigrist und Organist werden ebenfalls von den Gemeindebehörden verständigt.

 

Die kirchliche Abdankung:

Sie gibt Ihnen Gelegenheit, vom verstorbenen Menschen Abschied zu nehmen. Eine Abdankung ist aber auch eine Verbindung mit dem Leben - eine Verbindung unter den "Überlebenden". Dabei erhalten Freunde, Nachbarn, Arbeits- und Schulkollegen, Vereinsmitglieder und Bekannte die Gelegenheit, durch Ihre persönliche Anwesenheit an der Trauerfeier ebenfalls Abschied nehmen und den Angehörigen ihre Anteilnahme ausdrücken zu können. Dies ist auch im Hinblick auf die spätere Trauerbewältigung der Hinterbliebenen sehr wichtig.

Bei diesem Gottesdienst schauen wir deshalb zurück auf das Leben und Wirken der verstorbenen Person. Wir überdenken dabei im Licht des Glaubens unser eigenes Leben und Sterben und geben der Hoffnung Raum, welche Jesus Christus in diese Welt gebracht hat.

Der Abschied auf dem Friedhof kann vor oder nach dem Abdankungs-Gottesdienst stattfinden. Wie erwähnt nimmt zuvor die Pfarrperson mit Ihnen Kontakt auf. Sie vereinbart mit Ihnen einen Besuchstermin. So können in Ruhe gemeinsam jene Dinge besprochen werden, welche mit der Trauerfeier zu tun haben: Rückblicke auf das Leben des Verstorbenen, Ablauf der Trauerfeier, Lied- und Textwünsche, Musik usw.

 

Weitere hilfreiche Informationen:

  • Todesanzeige/Leidzirkulare: Todesanzeigen und/oder Leidzirkulare informieren eine breitere Öffentlichkeit über das Versterben einer Person. Es erhalten dadurch auch weiter entfernt wohnende Freunde und Bekannte Gelegenheit der verstorbenen Person das letzte Geleit zu geben.

  • Arbeitgeber: Falls sich die verstorbene Person noch in einem aktiven Arbeitsverhältnis befunden hat, verständigen Sie den Arbeitgeber. Eventuell möchte dieser auch eine Todesanzeige publizieren. Die Verständigung des Arbeitgebers sollte rasch erfolgen. Dies mit der Angabe, ob der Tod durch Krankheit oder Unfall eingetreten ist (Versicherungen). Denken Sie auch an eventuelle Vereinsmitgliedschaften.

  • Leidmahl: Wenn Sie nach der Abdankung zu einer Gedenkmahl oder Imbiss einladen möchten, sollten Sie entsprechende Lokalitäten reservieren.

  • Und was, wenn die verstorbene Person nicht mehr Mitglied der Kirche war?             Mit dem Austritt verzichtet jemand bewusst auf eine Verbindung mit der Kirche. Ein solcher Schritt beinhaltet auch den Verzicht auf eine kirchliche Bestattung. Grundsätzlich gilt es, diesen Wunsch der verstorbenen Person zu respektieren.
    Trotzdem ist es möglich und kann es sinnvoll sein, auch in einem solchen Fall eine Trauerfeier gemeinsam mit der Pfarrperson vorzubereiten und zu gestalten. Unser Reglement sieht vor, dass auch Nichtmitglieder auf Wunsch und nach Absprache gegen eine entsprechende Gebühr im anpassenden kirchlichen Reglement beerdigt werden können.
    Wenn Sie als Angehörige eine seelsorgerliche Begleitung wünschen, so sind die Pfarrpersonen für Sie da.

    Empfohlene Bestattungsinstitute in der Region:
    - Adora Bestattungen, Gabriela Lorch
      info@ADORA-Bestattungen.ch 
    - Luctum Bestattungen, Claudia Moldovanyi
      info@luctum.ch
    - Sonnental Bestattungen, Ruth Schachtler und Team,
      bestattungensonnental@bluewin.ch

Detaillierte Informationen erhalten Sie nachliegend im PDF-Dokument.

 

Kontakt & Auskunft:

Heinz Brauchart, Pfarrer

Hündlerstrasse 357

5732 Zetzwil

Tel: 062 773 26 37

Natel: 079 757 33 38

heinz.brauchart@kirche-gz.ch 

 

Gemeindekanzlei Gontenschwil:

Tel: 062 767 10 40

 

Gemeindekanzlei Zetzwil:

Tel: 062 767 20 20


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Bestattungsreglement
Bestattungsreglement ab 2023.pdf
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